Möglichkeit des sozialen Honorars
Für Menschen mit geringem Einkommen (z.B. Arbeitssuchende, Studenten, Rentner, Hartz-
4-Empfänger, ...) biete ich Counselling/Coaching und Psychotherapie zu einem deutlich
reduzierten Honorarsatz an. Der Nachweis eines geringen Einkommens ist
beispielsweise per Lohnabrechnung oder auch per Wohngeldbescheid, ALG-Bescheid,
Rentenbescheid, Tafel-Ausweis, Studentenausweis o.ä. möglich. Letztlich soll eine
Zusammenarbeit nicht an zu hohen Kosten scheitern.
Falls eine Zusammenarbeit über die Vereinbarung eines deutlich reduzierten, sozialen Honorars für Sie in Frage kommt, bringen Sie es gerne direkt im Erstkontakt (bevorzugt per E-Mail) zur Sprache.
Das soziale Honorar kann bei Bedarf für Psychotherapie- und Counselling-/Coaching-Leistungen, für Elternberatung oder auch für Vorträge/Fortbildungen zum Thema Hochsensibilität vereinbart werden, ebenso für Biologische Medizin und Bio-/Neurofeedback.