Möglichkeit des sozialen Honorars
Für Menschen mit geringem Einkommen (z.B. Arbeitssuchende, Studenten, Rentner, Hartz- 4-Empfänger, ...) biete ich Counselling/Coaching und Psychotherapie zu einem reduzierten Honorarsatz an. Der Nachweis eines geringen Einkommens ist beispielsweise per Lohnabrechnung oder auch per Wohngeldbescheid, ALG-Bescheid, Rentenbescheid, Tafel-Ausweis, Studentenausweis o.ä. möglich. Es ist schön, wenn eine Zusammenarbeit nicht an zu hohen Kosten scheitert.
Falls eine Zusammenarbeit über die Vereinbarung eines reduzierten, sozialen Honorars für Sie in Frage kommt, bringen Sie es gerne direkt im Erstkontakt (bevorzugt per E-Mail) zur Sprache.
Das soziale Honorar kann bei Bedarf für Psychotherapie- und Counselling-/Coaching-Leistungen, für Elternberatung oder auch für Vorträge/Fortbildungen zum Thema Hochsensibilität vereinbart werden.